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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Reservationsanfragen, Reservationen und Beherbergungsverträge mit dem Geneva Hostel, betrieben von der Association genevoise des Auberges de Jeunesse (AGAJ), sowie für alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt erbrachten Nebenleistungen.

1.2. Sie gelten unabhängig vom gewählten Buchungskanal (Website, E-Mail, Telefon, Agentur, Online-Buchungsplattform oder Vertragspartner).

1.3. Jede Reservation gilt als vorbehaltlose Anerkennung dieser AGB, welche einen integrierenden Bestandteil des Beherbergungsvertrages bilden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einer schriftlichen Reservationsbestätigung gehen die besonderen Bestimmungen der Reservationsbestätigung vor.

2. Begriffsbestimmungen

  • Gast: die natürliche Person, die im Geneva Hostel übernachtet.
  • Kunde: die natürliche oder juristische Person, welche die Reservation vornimmt und die finanzielle Verantwortung für den Aufenthalt trägt.
  • Individualreservation: jede Reservation für bis zu 10 Personen für denselben Zeitraum.
  • Gruppenreservation: jede Reservation für 11 oder mehr Personen für denselben Zeitraum, die vom Geneva Hostel als Gruppe behandelt wird.
  • Flex-Option: flexibler Tarif mit besonderen Annullierungsbedingungen.
  • Fix-Option: fester, nicht rückerstattbarer Tarif mit strengen Annullierungsbedingungen.

 

3. Vertragsabschluss und Reservierungstypen

3.1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald das Geneva Hostel die Reservation des Kunden bestätigt (per E-Mail, automatische Bestätigung, unterzeichneter Vertrag oder über eine Online-Plattform).

3.2. Wird ein schriftlicher Vertrag verlangt (insbesondere für Gruppen), ist dieser innerhalb der angegebenen Frist unterzeichnet zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung innerhalb dieser Frist, ist das Geneva Hostel frei, die Zimmer anderweitig zu vergeben; die Reservation gilt als hinfällig, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Zudem gilt: Mit der Zahlung der verlangten Anzahlung akzeptiert der Kunde diese AGB sowie die in der Offerte oder Reservationsbestätigung aufgeführten besonderen Bedingungen.

3.3. Das Geneva Hostel bietet insbesondere zwei Haupttarifarten für Individualreservationen an:

Flex-Option:

  • Annullierung oder Änderung bis 2 Tage (48 Stunden) vor Anreise kostenlos.
  • Bei späterer Annullierung (weniger als 48 Stunden vor Anreise) oder Nichterscheinen werden 100 % des Betrages der ersten Nacht verrechnet.

 

Fix-Option:

  • Nicht änderbare und nicht rückerstattbare Reservation.
  • Bei Annullierung, Änderung oder Nichterscheinen bleibt der gesamte Betrag des Aufenthaltes geschuldet; es erfolgt keine Rückerstattung.

 

3.4. Es gelten jene Bedingungen (Flex, Fix, Gruppe, Sonderangebot, usw.), die zum Zeitpunkt der Reservation angegeben wurden (Website, schriftliche Offerte, E-Mail-Bestätigung oder Vertrag).

4. Preise, Steuern und inbegriffene Leistungen

4.1. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Die von der Stadt Genf erhobene Kurtaxe ist zusätzlich pro Person und Nacht zum jeweils gültigen Tarif zu entrichten. Sie beträgt derzeit CHF 3.75 und steigt vorbehaltlich behördlicher Änderungen per 1. Januar 2026 auf CHF 4.25.

4.2. Die Bezahlung der Kurtaxe berechtigt den Gast zum Erhalt der Geneva Transport Card, welche die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Genf für die Dauer des Aufenthaltes ermöglicht, gemäss den Bestimmungen der Stadt Genf. Die Karte wird in elektronischer Form vor der Anreise oder an der Rezeption zur Verfügung gestellt.

4.3. Sofern nicht anders angegeben, sind bei Individualgästen insbesondere folgende Leistungen inbegriffen:

  • tägliches Frühstück,
  • kostenloser WiFi-Zugang,
  • Geneva Transport Card,
  • während alle weiteren Leistungen gemäss der jeweils gültigen Preisliste (Parkplatz, Waschmaschine, Konferenzräume usw.) separat verrechnet werden.

 

5. Zahlung, Anzahlungen und Rechnungsstellung

5.1. Individualreservationen (bis 10 Personen)

  • Je nach gewähltem Tarif (Flex, Fix) oder Buchungskanal kann eine Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie verlangt werden.
  • Ein allfällig verbleibender Restbetrag ist grundsätzlich bei Check-in fällig.
  • Das Geneva Hostel behält sich vor, die angegebene Kreditkarte vorzuautorisieren und/oder eine Teil- oder Vollvorauszahlung vor der Anreise zu verlangen, insbesondere bei nicht rückerstattbaren oder stark nachgefragten Tarifen.

 

5.2. Gruppenreservationen (ab 11 Personen)

  • Das Geneva Hostel ist berechtigt, eine Anzahlung als Garantie zu verlangen. Deren Höhe und Fälligkeit werden in der Gruppenofferte oder im Gruppenvertrag festgelegt.
  • Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag vor dem Anreisedatum zu bezahlen.
  • Mit der Zahlung der verlangten Anzahlung akzeptiert der Kunde die Bedingungen des Gruppenvertrages und dieser AGB.
  • Bankspesen und Wechselkursdifferenzen gehen vollumfänglich zulasten des Kunden. Bei Banküberweisungen ist die Option «Spesen zu Lasten des Auftraggebers» zu wählen.

 

5.3. Das Geneva Hostel akzeptiert Zahlungen mit:

  • gängigen Kredit- und Debitkarten (vorbehaltlich technischer Akzeptanz),
  • Bargeld in Schweizer Franken,
  • Vorauszahlung per Banküberweisung für Gruppen und Vertragspartner.

 

5.4. Das Geneva Hostel kann Karten ablehnen, die nicht auf den Namen des Kunden lauten, oder eine schriftliche Vollmacht des Karteninhabers verlangen. Bei Zweifeln an der Identität des Karteninhabers oder der Herkunft der Karte kann das Hostel die Leistung verweigern oder eine andere Zahlungsart verlangen.

5.5. Bei bewilligter Rechnungsstellung auf Rechnung an einen Partner oder Geschäftskunden sind die Rechnungen bis zum angegebenen Datum zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung gestellt werden.

5.6. Trifft die verlangte Anzahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin ein, ist das Geneva Hostel berechtigt, die Reservation ohne Vorankündigung zu annullieren, ohne Entschädigungspflicht.

6. Annullierungs- und Änderungsbedingungen

6.1. Allgemeine Bestimmungen

6.1.1. Jede Annullierung oder Änderung ist schriftlich mitzuteilen (per E-Mail an  oder über die verwendete Buchungsplattform).
6.1.2. Eine Annullierung oder Änderung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Geneva Hostel als wirksam.
6.1.3. Bei Nichterscheinen («No-show») oder vorzeitiger Abreise gelten die mit dem gebuchten Tarif verbundenen Annullierungsbedingungen; darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6.2. Individualreservationen – Flex-Option

  • Annullierung oder Änderung bis 48 Stunden vor Anreise (Ortszeit Genf) kostenlos.
  • Bei späterer Annullierung (weniger als 48 Stunden), Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise werden 100 % des Betrages der ersten Nacht in Rechnung gestellt.

 

6.3. Individualreservationen – Fix-Option

  • Nicht änderbare und nicht rückerstattbare Reservation.
  • Bei Annullierung, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise bleibt der Gesamtbetrag des Aufenthaltes geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift.

 

6.4. Gruppenreservationen

6.4.1. Der Gast / Kunde ist verpflichtet, jede Vertragsänderung (Personenzahl, Daten, Leistungen) schriftlich und so früh wie möglich mitzuteilen.

6.4.2. Sofern in der Gruppenofferte oder im Gruppenvertrag nicht anders geregelt, gelten folgende Annullierungskosten:

  • ab dem 60. Tag vor Anreise: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages,
  • ab dem 30. Tag vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages,
  • ab dem 14. Tag vor Anreise: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages.

 

6.4.3. Für Reservationen, bei denen der Anreisetermin zum Zeitpunkt der Bestätigung zwischen 1 und 60 Tagen liegt, können spezifische Bedingungen gelten, die in der schriftlichen Offerte oder Reservationsbestätigung erwähnt werden.

6.4.4. Bei Nichtanreise der Gruppe oder einer erheblichen unangemeldeten Reduktion kann das Geneva Hostel den gemäss obigen Prozentsätzen geschuldeten Betrag in Rechnung stellen.

6.4.5. Gruppen wird dringend empfohlen, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

7. Anreise, Abreise und Aufenthalt

7.1. Offizielle Zeiten

  • Check-in ab 15:00 Uhr.
  • Check-out spätestens um 11:00 Uhr am Abreisetag.

 

Bei Abreise nach 11:00 Uhr behält sich das Geneva Hostel vor, Gebühren bis hin zu einer zusätzlichen Übernachtung zu verrechnen.

7.2. Bei früherer Anreise können das Gepäck im dafür vorgesehenen Bereich deponiert und – nach Verfügbarkeit – Schliessfächer benutzt werden (teilweise kostenpflichtig).

7.3. Spätanreisen sind möglich, der Gast wird jedoch gebeten, das Hostel vorgängig zu informieren. Ohne Zahlungsgarantie oder Vorauszahlung kann das Geneva Hostel das Zimmer nach einer gewissen Zeit anderweitig vergeben.

7.4. Der Gast hat einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte für europäische Bürgerinnen und Bürger) vorzulegen. Das Geneva Hostel ist berechtigt, die Beherbergung zu verweigern, wenn kein gültiger Ausweis vorgelegt wird.

7.5. Unbegleitete Minderjährige können nur aufgenommen werden, wenn sie Folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Einwilligung, unterzeichnet von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter,
  • eine Kopie des Ausweises oder Passes der unterzeichnenden Person.

 

Das Geneva Hostel behält sich das Recht vor, unbegleitete Minderjährige abzulehnen, wenn die Dokumente unzureichend sind oder Zweifel an deren Echtheit bestehen.

8. Hausordnung und Verhalten

8.1. Das Geneva Hostel ist ein streng rauchfreies Haus, einschliesslich E-Zigaretten, in sämtlichen Bereichen (Zimmer, Korridore, Sanitäranlagen, Gemeinschaftsräume, Fenster usw.). Bei Verstössen kann eine pauschale Gebühr für Reinigung und Störung erhoben werden.

8.2. Es ist verboten:

  • zu rauchen oder Brandmelder zu manipulieren,
  • Drogen im Haus zu konsumieren oder aufzubewahren,
  • Alkohol in den Zimmern zu konsumieren (jeglicher Alkoholkonsum hat der geltenden Gesetzgebung und der Hausordnung zu entsprechen, z. B. in ausdrücklich zugelassenen Bereichen),
  • in den Zimmern zu essen, wenn dies gemäss Hausordnung untersagt ist,
  • eigene Kochgeräte in den Zimmern zu benutzen (Kocher, Kochplatten usw.),
  • in Gemeinschaftsräumen ausserhalb dafür vorgesehener Bereiche zu übernachten.

 

8.3. Lärm und Ruhezeiten
Die Ruhe und der Schlaf anderer Gäste sind zu respektieren. Ab 22:00 Uhr ist in den Zimmern, Korridoren und auf den Etagen Nachtruhe einzuhalten. Bei wiederholten Verstössen behält sich das Geneva Hostel vor, den Gast ohne Rückerstattung zum sofortigen Verlassen aufzufordern.

8.4. Besucher
Externe Besucher sind ausschliesslich in den Gemeinschaftsbereichen im Erdgeschoss (Lobby, Rezeption usw.) zugelassen und haben keinen Zugang zu Zimmern und Etagen.

8.5. Tiere
Haustiere sind im Geneva Hostel nicht zugelassen, ausser in vorgängig ausdrücklich bewilligten Ausnahmefällen (z. B. Assistenzhunde, unter Einhaltung der Hausregeln).

9. Nutzung der Gemeinschaftsbereiche und Einrichtungen

9.1. Die Gemeinschaftsbereiche (Aufenthaltsräume, Spielecke, allfällige Gästeküche, Waschraum usw.) stehen innerhalb der angeschlagenen Öffnungszeiten und gemäss der Hausordnung zur Verfügung.

9.2. Die Gäste haben die Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten. Das Geneva Hostel kann den Zugang zu gewissen Bereichen bei Überbelegung, Bauarbeiten, Veranstaltungen oder aus Sicherheitsgründen einschränken.

9.3. Schränke und Aufbewahrungsbereiche sind sorgfältig zu benutzen. Das Geneva Hostel übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die ausserhalb von Schliessfächern oder in ungesicherten Zonen aufbewahrt werden.

10. Haftung, Schäden und Wertsachen

10.1. Der Gast und der Kunde haften solidarisch für sämtliche Sachschäden und zusätzlichen Reinigungskosten, die durch sie oder durch Dritte, für die sie verantwortlich sind (Gruppenmitglieder, Besucher usw.), am Gebäude, Mobiliar oder an Einrichtungen verursacht werden.

10.2. Das Geneva Hostel kann insbesondere bei Gruppen oder erhöhtem Risiko eine Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkarten-Preautorisation oder Barhinterlegung) beim Check-in verlangen.

10.3. Das Geneva Hostel haftet nicht für:

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die in Zimmern oder Gemeinschaftsräumen zurückgelassen werden,
  • Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen Dritter (Internetprovider, Swisscom, Stromversorgung usw.), die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen.

 

10.4. Den Gästen wird dringend empfohlen, für ihre Wertsachen die vorhandenen Schliessfächer zu benutzen. Die Haftung des Hostels richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Hotelhaftungsrechts.

10.5. Parkplatz
Es stehen eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Deren Nutzung begründet keinen Verwahrungsvertrag. Das Geneva Hostel übernimmt keine Verantwortung für:

  • Schäden an Fahrzeugen,
  • Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden,
  • ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht des Hostels. Vorfälle sind umgehend der Rezeption zu melden.

 

11. Personendaten und Datenschutz

11.1. Im Zusammenhang mit Reservationen und dem Aufenthalt erhebt das Geneva Hostel jene Personendaten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind (Name, Vorname, Kontaktdaten, Aufenthaltsdaten, Zahlungsangaben, gesetzlich vorgeschriebene Gästeinformationen usw.).

11.2. Bestimmte Daten können gemäss den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften im Beherbergungsbereich an zuständige Behörden, insbesondere die Polizei, übermittelt werden.

11.3. Daten aus der Nutzung des WiFi (z. B. MAC-Adresse der angeschlossenen Geräte) können gemäss schweizerischem Recht zu Sicherheits- und Rückverfolgungszwecken im Missbrauchsfall gespeichert werden.

11.4. Die Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz, der DSGVO (sofern anwendbar) sowie der Datenschutzerklärung der Association genevoise des Auberges de Jeunesse verarbeitet, abrufbar unter www.genevahostel.ch.

11.5. Für weitere Einzelheiten (Auskunftsrecht, Berichtigung, Löschung, Aufbewahrungsdauer, internationale Datenübermittlung usw.) wird auf die online verfügbare Datenschutzerklärung verwiesen. Anfragen können an  gerichtet werden.

12. Höhere Gewalt

12.1. Das Geneva Hostel haftet nicht für Leistungsstörungen oder Einschränkungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Pandemien, Epidemien, ansteckende Krankheiten,
  • behördliche Entscheide oder Einschränkungen (Betriebsschliessungen, Belegungslimiten, Reisebeschränkungen),
  • Streiks, soziale Unruhen, terroristische Akte, Aufstände, Kriege,
  • Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Brände, Überschwemmungen, allgemeine Strom- oder Netzausfälle,
  • Störungen oder Unterbrechungen der Strom-, Wasser-, Internet- oder Telekommunikationsnetze ausserhalb des Einflussbereichs des Hostels.

 

12.2. Im Falle höherer Gewalt kann das Geneva Hostel Reservationen annullieren oder Leistungen anpassen, ohne entschädigungspflichtig zu werden. Bereits geleistete Anzahlungen können nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen auf ein alternatives Datum übertragen werden. Andernfalls kommen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Rechts zur Anwendung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Diese AGB sowie alle mit dem Geneva Hostel abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss sonstiger Rechtsordnungen.

13.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden bzw. Gast und dem Geneva Hostel ist der Sitz der Association genevoise des Auberges de Jeunesse in Genf (Schweiz), vorbehaltlich allfälliger zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.

14. Ablehnung der Beherbergung und Hausverbot (Blacklist)

14.1. Das Geneva Hostel behält sich vor, eine Reservation abzulehnen, den Zutritt zum Betrieb zu verweigern oder den sofortigen Weggang eines Gastes – mit oder ohne vorgängige Verwarnung – anzuordnen, wenn ein gerechtfertigter Grund vorliegt.

14.2. Als gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung,
  • physische oder verbale Gewalt,
  • Belästigung anderer Gäste oder des Personals,
  • Konsum oder Handel von Drogen im Betrieb,
  • Verhalten, welches die Sicherheit oder körperliche Integrität anderer gefährdet,
  • schwerwiegende diskriminierende Äusserungen oder Handlungen,
  • vorsätzliche Beschädigung von Gebäuden, Anlagen oder Einrichtungen,
  • jegliches Verhalten, das den Ruf oder den ordnungsgemässen Betrieb des Hostels erheblich beeinträchtigt.

 

14.3. In solchen Fällen kann das Geneva Hostel:

  • den Aufenthalt sofort beenden,
  • den Gast zum unverzüglichen Verlassen der Anlage auffordern, ohne Rückerstattung der nicht bezogenen Übernachtungen und ohne Entschädigung,
  • und ein Hausverbot für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer aussprechen («Blacklist»).

 

14.4. Ein Hausverbot kann insbesondere bei Gewalt, Belästigung, Sicherheitsgefährdung, Diebstahl oder erheblichen Sachbeschädigungen ausgesprochen werden. Der betroffene Gast kann schriftlich (E-Mail oder Brief) darüber informiert werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Das Geneva Hostel behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Reservation gültige Version bleibt für den entsprechenden Vertrag anwendbar.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

15.3. Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die französische Version massgebend.